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Die
neue "Eigenheimförderung - Wohn-Riester" ist da!
Der Bundesrat hat am
04. Juli 2008 das Eigenheimrentengesetz beschlossen und
somit Wohneigentum als Altersvorsorge klar anerkannt.
Das sieht das Gesetz vor: Rückwirkend zum 1. Januar 2008 wird
es Altersvorsorgezulagen und Steuerabzüge auch für
Tilgungsleistungen bei der Finanzierung von selbst genutztem
Wohneigentum geben, das nach dem 31.12.2007 erworben wurde. Dann können außerdem Altersvorsorgeguthaben bereits
bestehender Riester-Verträge zu 75 oder zu 100 Prozent
für den Bau oder Kauf verwendet werden.
Bausparverträge werden voll in die Förderung
einbezogen.
Höhe
der Förderung
Für Wohn-Riester gilt ebenfalls der bereits
bestehende Förderrahmen für Altersvorsorgeprodukte:
- Begünstigter Höchstbetrag p.a.:
2.100 €, einschl. Zulagen
- Grundzulage p.a.: 154
€ (alleinstehend), 308 €
(verheiratet) (Voraussetzung: Zwei
Altersvorsorgeverträge)
- Kinderzulage p.a.: 185 € / 300 €
für jedes ab 2008 geborene Kind.
- Ab 2008: Einmalige Erhöhung der Grundzulage
um 200
€ für noch nicht
25-jährige Berufseinsteiger
- Gefördert werden Einzahlungen auf
riester-zertifizierte Altersvorsorge-Produkte bis zu 4 % aus dem
beitragspflichtigen Einkommen des Vorjahres (max. 2.100 €,
abzüglich gewährter Zulagen).
- Beantragung der Zulagen erfolgt über einen
schriftlichen Antrag beim jeweiligen Produktanbieter.
Highlights
und Besteuerung
- Mit der Riesterförderung wird der
Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum.
- Voraussetzung für die Förderung
ist, dass sich die Immobilie in Deutschland befindet und Hauptwohnsitz
des Eigentümers ist.
- Darlehensverträge für die
Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien und
Genossenschaftsanteilen gehören zu den begünstigten
Anlageprodukten. Auch Bausparverträge werden
gefördert.
- Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich
gleichrangig berücksichtigt wie
Altersvorsorgebeiträge. So werden Erwerber von Wohneigentum
bei der Finanzierung direkt entlastet.
- Wer bereits staatlich gefördert ein
Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen beliebigen
Betrag bis zu 75% oder den gesamten Betrag für die Anschaffung
oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden
(Entnahmemöglichkeit). Eine Rückzahlung des
Entnahmebetrags ist nicht erforderlich. Für Verträge,
die vor dem 1. Januar 2008 geschlossen wurden, gilt eine
Übergangsregelung: Riester-Sparer, die in 2008 oder 2009 Geld
aus einem solchen Vertrag entnehmen wollen, müssen mindestens
10.000 € entnehmen.
- Die Zulage für jeden
rentenversicherungspflichtigen Erwachsenen beträgt 154
€ pro Jahr, für jedes Kind 185 € und
für Kinder, die ab 2008 geboren werden, sogar 300 €
jährlich. Um die vollen Beträge zu erhalten,
müssen - zusammen mit den staatlichen Zulagen 4 % des
sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden,
der geförderte Höchstbetrag liegt bei 2.100
€. Riester-Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für
Einzahlungen ab 2008 außerdem einen einmaligen
Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 €.
- Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum
Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge
grundsätzlich steuerfrei.
- Auch der Immobilienerwerb mit einem
riestergeförderten Bausparvertrag unterliegt der
nachgelagerten Besteuerung. Die geförderten
Tilgungsbeiträge (Zulage und Eigenleistung) und gegebenenfalls
der Entnahmebetrag werden auf einem so genannten
Wohnförderkonto erfasst und mit 2 % jährlich
verzinst. Auf diese Summe zahlt der Förderberechtigte nach
Eintritt in den Ruhestand Steuern. Dabei kann er zu Beginn des
Ruhestands wählen, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag
zahlt oder über viele Jahre verteilt. Im ersten Fall gibt es
einen Nachlass von 30 % und der Eigentümer muss lediglich auf
70 % des auf dem Wohnförderkonto erfassten Betrags
Einkommensteuer gemäß seinem individuellen
Steuersatz zahlen. Im zweiten Fall kann der Betrag über einen
Zeitraum von bis zu 25 Jahren versteuert werden. Wie hoch die Steuer
ausfällt, hängt vom individuellen Steuersatz des
Förderberechtigten im Ruhestand ab.
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Baufinanzierung
leicht gemacht
BauFi-Center Rhein-Erft
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