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Grundlagen-Informationen für Ihre Baufinanzierung
Hier möchten wir Sie mit
mit einigen Fachbegriffen vertraut machen. Ihre Baufinananzierungs-Spezialisten stehen Ihnen gerne mit Rat & Hilfe zur Seite.
Annuitätendarlehen
der Baufinanzierungs-Klassiker. Im
Kreditvertrag werden die Laufzeit, der Darlehenszins und die
Tilgung vereinbart. Der Vorteil des Annuitätendarlehens liegt
darin, daß über die gesamte Laufzeit die Kreditrate,
bestehend aus dem Zins- und Tilgungsanteil, konstant und
überschaubar bleibt. Darlehenslaufzeiten von 5, 10, 15
sogar bis zu 30 Jahren können vereinbart werden. Während
der Laufzeit des Kredites verringert sich der Zinsanteil im gleichen
Verhältnis wie sich der Tilgungsanteil erhöht.
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Darlehnsvertrag
Schriftlicher Vertrag zwischen Darlehensgeber und
Darlehensnehmer. Der Darlehensvertrag enthält insbesondere Angaben über die
Darlehenshöhe (Darlehens- und Auszahlungssumme), Zinsen (Nominalzins und
anfänglicher effektiver Jahreszins mit Angabe der Zinsbindungsdauer), die
Tilgungsvereinbarung inkl. etwaiger Sondertilgungen.
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Disagio
Bei Auszahlung von Darlehen kann ein Disagio oder Damnum (Abschlag) vereinbart
werden. Der Auszahlungskurs gibt dann jenen Teil der Nominalschuld an, der
tatsächlich ausgezahlt wird. Die Nominalschuld ist also höher als der
ausgezahlte Betrag. Das Disagio ist ein vorweggenommener Zins.
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| Forward-Darlehen
Die Zinsbindung Ihres bestehenden Darlehens läuft bald aus und Sie möchten nicht
riskieren, dass nach der Zinsbindungsfrist die Zinsbelastung steigt. Um dies zu
umgehen, können Sie bereits heute einen Darlehensvertrag mit einem fest
vereinbarten Zinssatz abschließen. Sie sichern sich somit einen günstigen
Zinssatz für ein zukünftiges Darlehen, dass ihr altes Darlehen nach Auslaufen
der Zinsbindung ablösen wird. Die neue Darlehenssumme entspricht der Restschuld
des alten Darlehens zum Auslauftermin.
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Finanzierungsplan
gibt Auskunft über die Art und Weise der Geldbeschaffung. Im
Finanzierungsplan sind die Mittel auszuweisen, die zur Deckung der Gesamtkosten
dienen (Finanzierungsmittel), und zwar sowohl das Eigenkapital als auch das
Fremdkapital (mit Nennbetrag, Zins- und Tilgungssatz).
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Effektivzins
Eine
Masszahl für den Preis eines Kredites. In dieser Grösse sind
nahezu alle Preisbestandteile enthalten, nicht jedoch
Schätzkosten, Kontoführungsgebühren u.
Bereitstellungszinsen etc.. Der Effektivzins weist die Kosten in
Prozent zur je einjährigen Nutzung des tatsächlich
ausgezahlten Betrages aus. Die Banken sind verpflichtet sämtliche
Kosten offen zu legen und neben dem nominalen Zins auch den
Effektivzins anzugeben.
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Nominalzins
der von dem Darlehensnennbetrag (Nominaldarlehen) berechnet wird. Er ist
nicht zu verwechseln mit dem Effektivzins, der die Gesamtbelastung eines
Kredites (einschliesslich Nebenkosten) wiedergibt und deshalb über dem
Nominalzins liegt.
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Festzins
Zins, der für einen vereinbarten Zeitraum (Zinsbindungsfrist) oder
für die gesamte Laufzeit des Darlehens vertraglich fest geschrieben ist. Ist die
Zinsbindungsfrist länger als zehn Jahre, kann der Darlehensschuldner gem. § 609a
BGB dennoch nach Ablauf von zehn Jahren unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
von sechs Monaten ganz oder teilweise kündigen.
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Grundschuld
Das am häufigsten vorkommende Grundpfandrecht. Es existieren 2 Arten von
Grundschulden: Brief- und Grundbuchschuld. Sie ist nach § 1191 BGB die Belastung
eines Grundstücks zugunsten eines Gläubigers, an den eine bestimmte Geldsumme
aus dem Grundstück zu zahlen ist. Im Gegensatz zur Hypothek braucht der
Grundschuld keine Forderung des Grundschuldgläubigers zugrunde zu liegen, die
Grundschuld ist somit rein formal eine "Schuld ohne Grund". Im Falle der
Zwangsversteigerung muss der Gläubiger das Bestehen einer eventuellen Forderung
also nicht beweisen. Der Grundschuld wird heute fast immer der Vorzug gegeben,
weil sie beweglicher ist als eine Hypothek. So kann zum Beispiel eine
Grundschuld zugleich mehrere Forderungen, deren Höhe oft schwankt, sichern.
Ausserdem kann nach Rückzahlung eines durch die Grundschuld gesicherten
Darlehens ein neues Darlehen aufgenommen werden, ohne dabei eine neue Eintragung
in das Grundbuch vornehmen zu müssen. In der Praxis wird also der Grundschuld
gewöhnlich doch eine Forderung auf Grund eines Darlehensvertrages zugrunde
liegen. Die Verbindung zwischen Grundschuld und Darlehen wird durch die
Zweckerklärung hergestellt.
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Hyothek
(wörtlich:
Unterpfand) ist wie die Grundschuld ein Grundpfandrecht, also eine Form
der dinglichen Kreditsicherung. Im Gegensatz zur Grundschuld setzt die
Hypothek jedoch das Vorhandensein einer persönlichen Forderung
(zum Beispiel auf Grund eines Darlehensvertrages) voraus. Ist diese
Forderung aus irgendwelchen Gründen hinfällig, so ist auch
die Hypothek zu löschen. Gemäss § 1113 BGB ist die
Hypothek die Belastung eines Grundstücks zugunsten eines
Gläubigers, an den zur Befriedigung wegen einer ihm zustehenden
Forderung eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück zu zahlen
ist Sollte eine Forderung noch nicht oder nichtmehr bestehen, so
entsteht automatisch eine Eigentümergrundschuld.
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Kondition
Die Bedingungen, zu denen ein Darlehen gewährt werden kann. Die wichtigsten
Konditionen wie Nominalzins, Disagio, Zinsbindungsfrist, Tilgungshöhe sind im
"anfänglichen effektiven Jahreszins" berücksichtigt. |
Kreditnebenkosten
Nebenkosten bei der
Finanzierung, die nicht im anfänglichen effektiven Jahreszins enthalten sind.
Dazu zählen ausser den Kosten der dinglichen Absicherung (Bestellung und
Eintragung bzw. Abtretung von Grundschulden) u.a. Kontoführungs-, und
Wertschätzungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Zinsaufschläge für
Teilauszahlungen und Notartreuhandversicherungsgebühren.
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Kreditsicherheiten
Sicherheiten, die der Kredit- bzw. Darlehensnehmer stellt. Bei
Hypothekendarlehen sind dies dinglichen Sicherheiten wie Grundschuld und
Hypothek. Darüber hinaus kann die Bank verlangen Zusatzsicherheiten wie: die
Abtretung von Ansprüchen aus Versicherungs- oder Bausparverträgen,
Verpfändung/Abtretung von Wertpapierguthaben oder Bürgschaften.
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Policen-Darlehen
Darlehen einer Versicherungsgesellschaft in Höhe von maximal 100 Prozent der
Rückkaufwertes einer Kapitallebensversicherung. Die Policendarlehen sind
zinsgünstiger als Verbraucherkredite und werden ohne zusätzliche Sicherheiten
gewährt. Ein Rechtsanspruch des Versicherungsnehmers besteht allerdings nicht.
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Restschuld
Höhe des noch zu tilgenden Darlehens nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Die
Restschuld ergibt sich, indem man die bereits erfolgten Tilgungen von dem
Darlehensnennbetrag (Nominaldarlehen) abzieht. Man kann die Restschuld auch wie
folgt berechnen: Darlehensnennbetrag plus Fremdkapitalkosten (zum Beispiel
bisheriger Zinsaufwand) minus Belastung aus Kapitaldienst (bisherige Zins- und
Tilgungsbeträge entsprechend der Annuität).
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Sondertilgung
Die Option auf eine ausserplanmässige Tilgung, die jährlich einmal i. d. R. zu
einem bestimmten Termin geleistet wird. Durch die Ausübung der Option verkürzt
sich die Darlehenslaufzeit. Die Höhe der monatlichen Annuität bleibt
unverändert.
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Tilgung
Vertraglich vereinbarte Rückzahlung eines geschuldeten Geldbetrages.
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Tilgungsdauer
Laufzeit des Darlehens bis zur völligen Entschuldung. Bei Annuitätendarlehen
hängt die Tilgungsdauer von der Höhe des Nominalzinses und des Tilgungssatzes
ab. Bei einem anfänglichen Tilgungssatz von 1 % und einem Zinssatz von 7 %
beträgt die Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung rund 30 Jahre.
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Tilgungsfreie Darlehen
Feste Darlehenssumme, die erst am Ende der Laufzeit fällig wird (auch
Festbetrags- oder Fälligkeitsdarlehen genannt). Da während der Laufzeit des
Darlehens nur Zinsen gezahlt werden, wird die Tilgung erst am Ende der Laufzeit
durch eine fällig gewordene Lebensversicherung oder einen zugeteilten
Bausparvertrag "auf einen Schlag" erfolgen. Das Festdarlehen ist also während
der Laufzeit tilgungsfrei, allerdings sind statt der Tilgungsbeiträge
Lebensversicherungsprämien beziehungsweise Bausparbeiträge zu entrichten. Im
Gegensatz zum Festdarlehen wird beim Tilgungs- oder Annuitätendarlehen laufend
getilgt.
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Tilgungssatz
Die Höhe des Tilgungssatzes bestimmt zusammen mit dem Nominalzins die Höhe der
Annuität und damit die Höhe Ihrer Rate. Durch die Vereinbarung einer höheren
Tilgung wird der Kredit schneller zurückgezahlt.
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Variabler Zins
Veränderlicher Zins, der während der Laufzeit eines Darlehens an den aktuellen
Marktzins angepasst wird. Im Gegensatz zum Festzins entfällt also eine
Zinsbindungsfrist. Beim variablen Zins kann der Schuldner das Darlehen jederzeit
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen, bei
Verbraucherkrediten allerdings frühestens sechs Monate nach der Auszahlung.
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Versicherungsdarlehen
Darlehen der Versicherungsgesellschaft in Form von Policendarlehen oder
Hypothekendarlehen. Voraussetzung für ein Hypothekendarlehen ist meist der
Abschluss einer Kapital-Lebensversicherung, da das Darlehen als Festdarlehen
nach Ablauf des Vertrages mit der Versicherungssumme abgelöst wird. Die
Versicherungssumme ist in der Regel geringer als das Hypothekendarlehen, da
durch die Überschussbeteiligung die Ablaufleistung höher ist als die
Versicherungssumme. Die Höhe der Ablaufleistung richtet sich nach der Laufzeit
der Versicherung und der tatsächlich erwirtschafteten Rendite des jeweiligen
Versicherungs- unternehmens. Lediglich die Versicherungssumme ist garantiert,
nicht die Ablaufleistung.
Nachteil: Bei auslaufender Zinsbindungsfrist ist
die Höhe der Restschuld genauso hoch wie das Ursprungsdarlehen. Dadurch trägt
der Kunde das Zinsrisiko für die gesamte Darlehenssumme.
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Vorausdarlehen
Darlehen in Kombination mit einem Bausparvertrag, der das Mindestsparguthaben
noch nicht aufweist und daher erst angespart werden muss. Im Gegensatz zur
Zwischenfinanzierung handelt es sich um eine Vorfinanzierung der Bank mit
gleichzeitiger Sparverpflichtung (Nachsparen, Zwangssparen). Mit Zuteilung des
Bausparvertrages wird das Vorausdarlehen bei der Bank abgelöst. Es ist auch
möglich, aus dem Bankvorausdarlehen sofort das Mindestsparguthaben auf einen
Bausparvertrag einzuzahlen.
Nachteil:
Bis zur Zuteilung des
Bausparvertrages sind die Zinsen auf die volle Darlehenssumme zu zahlen, während
die Einzahlungen auf den Bausparvertrag nur minimal verzinst werden.
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Vorfälligkeitsentschädigung
Entschädigung an den Darlehensgeber, wenn der Darlehensnehmer ein
Festzinsdarlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist zurückzahlt und der
Darlehensgeber dadurch einen Zinsschaden (Zinsverschlechterungs- und
Zinsmargenschaden) erleidet. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
erfolgt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes nach zwei unterschiedlichen
Berechnungsmethoden (Aktiv/Aktiv, Aktiv/Passiv-Methode).
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Vermittler-Provision
Diese Provision erhält der Vermittler für die Vermittlung des Darlehens. |
Zinsen
Entgelt für die Nutzung von Fremdkapital, auch als Preis des
Kredits beziehungsweise Darlehens bezeichnet.
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Zinsbindungsfrist
Zeitraum, für den der Zins entsprechend der Vereinbarung im Darlehensvertrag
festgeschrieben ist. Nach Ablauf dieser Frist muss über die Höhe des
Nominalzinses neu verhandelt werden.
WICHTIG: Nur bei gleichen Vorgaben sind
Angebote vergleichbar. Einen Vorschlag mit einer Zinsbindung von 5 jahren und
einer anfänglichen Tilgung von 1% ist nicht mit einem Angebot mit einer
Zinsbindung von 10 Jahren bei einer Tilgung von 1,5% zu vergleichen.
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Zwischenfinanzierung
Kurz- bis mittelfristiger Kredit zur Finanzierung eines noch nicht verfügbaren
langfristigen Kredits (zum Beispiel Bauspardarlehen), Kapitals oder
Verkaufserlöses. |
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Baufinanzierung leicht gemacht
BauFi-Center Rhein-Erft
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